Verkäuferrichtlinien
Für den Verkauf auf handgemacht.at

Stand 13.11.2023

Diese Richtlinie ist Bestandteil unserer Verkäufervereinbarung. Indem du einen Shop eröffnest, stimmst du dieser Richtlinie und unserer Verkäufervereinbarung zu.

 

Was darfst du auf handgemacht verkaufen?

Auf dem Marktplatz Handgemacht.at kannst du – wie der Name schon sagt – handgefertigte Produkte direkt an Käufer verkaufen. Wenn du hier verkaufen möchtest, musst du deinen Produktionsstandort und Unternehmenssitz in Österreich haben.

 

Was gilt als „handgemachtes Produkt“?

Verkauft werden ausschließlich selbstgemachte Produkte. Als selbstgemacht gelten Produkte, an deren Herstellung der Verkäufer selbst oder auch seine Mitarbeiter und Geschäftspartner beteiligt sind. Alle handgefertigten Artikel müssen vom Verkäufer hergestellt und/oder entworfen sein. Der Verkäufer muss Urheber des Produktes und/oder des Designs sein und darf damit nicht die Rechte Dritter verletzen. Der Großteil der Wertschöpfungskette muss in Österreich stattfinden. Wiederverkäufern (Händlern) ist es daher nicht gestattet, Produkte am Marktplatz handgemacht anzubieten.

 

Personalisierte Artikel

Wenn du personalisierte Artikel oder Spezialanfertigungen verkaufst, erklärst du Folgendes:

  1. Alle Artikel sind zu einem festen Preis zum Kauf erhältlich.
  2. Wenn du Fotos bereits fertiger Werke mit Optionen für Spezialanfertigung (wie Farbauswahl, spezieller Druck, etc.) im Angebot nutzt, geht aus deiner Beschreibung eindeutig hervor, dass die gezeigten Fotos nur Beispiele sind.

 

Präsentation & Fotos der Produkte

Ich empfehle dir, deinen Käufern gegenüber transparent zu sein und anzugeben, wie du deine Produkte herstellst und wo deine Materialien herkommen. Du kannst gerne auch den Herstellungsprozess beschreiben.

Zur Präsentation der Produkte dürfen nur eigene Fotos/Videos verwendet werden. Du darfst keine Darstellungen oder Fotos, die von anderen Verkäufern oder Websites verwendet werden, verwenden.

Der Marktplatz handgemacht behält sich das Recht vor, Produzenten nur nach vorheriger Prüfung des Produktangebots im Hinblick auf diese Bestimmungen als Verkäufer zuzulassen.

 

Was darfst du auf handgemacht nicht verkaufen?

Handgemacht.at ist ein betreuter Marktplatz. Das heißt, ich schalte Verkäuferinnen und Verkäufer frei und kontrolliere auch, ob die eingestellten handgefertigten Produkte diesen Richtlinien entsprechen.

Der Wiederkauf ist auf diesem Marktplatz nicht erlaubt. Es ist Wiederverkauf, wenn du einen Artikel einstellst, an dessen Herstellung oder Design du nicht beteiligt warst.

Nicht auf dem Marktplatz handgemacht verkauft werden dürfen folgende Produkte:

  • Tabak, Drogen, Hilfsmittel zum Konsum von Drogen, Arzneimittel und medizinische Geräte sowie Artikel, die für sich behaupten, eine bestimmte medizinische Wirkung zu haben.
  • Tierische Produkte und menschliche Überreste
  • Gefährliche Produkte: Gefahrstoffe, zurückgerufene Produkte und Waffen
  • Hassartikel: Artikel, die Hass fördern, unterstützen oder verherrlichen
  • Illegale Artikel, Artikel, die illegale Handlungen fördern sowie streng regulierte Artikel
  • Nacktheit und nicht jugendfreie Inhalte
  • Gewaltverherrlichende Artikel: Artikel, die Gewalt fördern, unterstützen oder verherrlichen

 

Infos zum Verkaufsprozess

Nach Registrierung und damit der Zustimmung zu dieser Vereinbarung und nach Genehmigung durch den Marktplatz handgemacht erhält der Verkäufer Zugang zu seiner Administrationsseite (im Folgenden „Dashboard“ genannt), um dort seinen eigenen Bereich mit Unternehmenspräsentation und Produkten (im Folgenden „Shop“ genannt) zu verwalten. Der Shop des Verkäufers ist Teil des Marktplatzes handgemacht und für alle Kunden zugänglich.

Der Verkäufer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu seinem Portal (Benutzername, Passwort) geheim zu halten und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

Es liegt in der Eigenverantwortung des Verkäufers, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Onlinevertrieb seiner Produkte, insbesondere das FAGG, KSchG, ECG und ggf. die GewO einzuhalten.

Es muss für den Kunden klar ersichtlich sein, welche Menge er zu welchem Preis kauft. Die Preise sind inklusive Mehrwertsteuer anzugeben, sofern der Verkäufer nicht als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist.

Für die Einhaltung von gewerberechtlichen und steuerlichen Regelungen bist du selbst verantwortlich!

Der Marktplatz handgemacht tritt ausschließlich als Vermittler auf und ist weder Käufer noch Verkäufer der angebotenen Produkte. Die Bezahlung wird über den Marktplatz handgemacht abgewickelt. Garantieansprüche und die Abwicklung von Reklamationen fallen in die Zuständigkeit des Verkäufers.

Ein Anspruch auf Zulassung als Verkäufer auf handgemacht.at besteht nicht.

 

Servicestandards

Als Verkäufer musst du einen erstklassigen Kundenservice bieten und Vertrauen bei deinen Käufern schaffen und aufrechterhalten.

Der Verkauf auf dem Marktplatz handgemacht verpflichtet dich zu Folgendem:

  1. Deine Versand- und Bearbeitungszeiten einzuhalten. Verkäufer sind verpflichtet, einen Artikel außer in Ausnahmefällen umgehend zu versenden.
  2. Ab einem Bestellwert von € 50,00 innerhalb Österreichs versandkostenfrei zu liefern.
  3. Zeitnah auf Nachrichten zu antworten.
  4. Uneinigkeiten oder Probleme mit Bestellungen umgehend mit dem Käufer zur Lösung zu bringen.
  5. Wenn du eine Bestellung nicht ausführen kannst, musst du den Käufer informieren und die Bestellung stornieren.